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   BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04   

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https://dejure.org/2007,33629
BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04 (https://dejure.org/2007,33629)
BPatG, Entscheidung vom 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04 (https://dejure.org/2007,33629)
BPatG, Entscheidung vom 10. Januar 2007 - 26 W (pat) 115/04 (https://dejure.org/2007,33629)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Die Gefahr von Verwechslungen im Sinne der vorstehend genannten Bestimmung ist unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (EuGH GRUR 1998, 387 - Sabèl/Puma).

    Vielmehr bedarf es stets besonderer Umstände, die den Verkehr dazu veranlassen können, die an sich als unterschiedlich erkannte jüngere Marke ebenfalls der betrieblichen Sphäre des Inhabers der älteren Marke zuzuordnen (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).

  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit von Marken, die - wie die angegriffene Marke - aus mehreren getrennten Bestandteilen bestehen, ist von der registrierten Form, also von der Marke als Ganzes auszugehen (EuGH GRUR 2005, 1042, 1044 - THOMSON LIFE).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923, Nr. 17 - Canon; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Die Hinzufügung beschreibender Elemente zu einem mit der älteren Marke übereinstimmenden oder ähnlichen Bestandteil ist jedoch nicht schlechthin unbeachtlich, da sie sich mit dem weiteren Markenbestandteil zu einem zusammengehörigen betrieblichen Herkunftshinweis verbinden können (BGH GRUR 1998, 932, 933 - MEIS-TERBRAND; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Vielmehr bedarf es stets besonderer Umstände, die den Verkehr dazu veranlassen können, die an sich als unterschiedlich erkannte jüngere Marke ebenfalls der betrieblichen Sphäre des Inhabers der älteren Marke zuzuordnen (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2004, 779, 782 - Zwilling/Zweibrüder).
  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der damit gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923, Nr. 17 - Canon; BGH GRUR 2005, 513, 514 - MEY/Ella May).
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Für die Beantwortung der Frage, welcher Markenteil innerhalb einer mehrgliedrigen Marke eine solche selbständig kennzeichnende Stellung aufweist, kommt es, worauf die Widersprechende im Ausgangspunkt zutreffend hinweist, vor allem auf die Kennzeichnungskraft der einzelnen Markenteile an; denn rein warenbeschreibenden oder aus anderen Gründen kennzeichnungsschwachen Elementen fehlt grundsätzlich die Eignung, den Gesamteindruck einer Marke zu prägen (BGH GRUR 2004, 778, 779 - URLAUB DIREKT).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Die Hinzufügung beschreibender Elemente zu einem mit der älteren Marke übereinstimmenden oder ähnlichen Bestandteil ist jedoch nicht schlechthin unbeachtlich, da sie sich mit dem weiteren Markenbestandteil zu einem zusammengehörigen betrieblichen Herkunftshinweis verbinden können (BGH GRUR 1998, 932, 933 - MEIS-TERBRAND; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BPatG, 05.01.2001 - 25 W (pat) 71/99
    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Insoweit lassen nur Verkehrsbefragungen oder Angaben über Werbeaufwendungen zuverlässigere Schlüsse auf die Verkehrsbekanntheit einer Marke zu (BPatGE 44, 1, 4 - Korodin), die in Bezug auf die Widerspruchsmarke jedoch nicht vorgetragen worden sind.
  • BPatG, 18.09.1996 - 26 W (pat) 58/95
    Auszug aus BPatG, 10.01.2007 - 26 W (pat) 115/04
    Sind mehrere Gedankenschritte erforderlich, um hinreichende Gemeinsamkeiten der Marken festzustellen, kann i. d. R. von einer markenrechtlich relevanten Verwechslungsgefahr nicht mehr ausgegangen werden (OLG Hamburg GRUR 2000, 1057 - Christinen Brunnen/Kristians Quell; BPatG GRUR 1997, 293, 295 - GREEN POINT/Der grüne Punkt).
  • OLG Hamburg, 23.12.1999 - 3 U 125/99
  • BPatG, 17.04.2023 - 26 W (pat) 13/19
    Eine mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr kann gegeben sein, wenn trotz der erkannten begrifflichen Unterschiede wegen einer Ähnlichkeit des Sinngehalts und einer entsprechenden Markenbildung auf eine Zusammengehörigkeit geschlossen werden kann (BGH Mitt. 1968, 196, 197 - Jägerfürst/Jägermeister; BPatGE 3, 86, 87 f. - KORNKATER/Korn-Katze; 22, 214 - BEERENHEXE/Waldhexe; 28, 57, 63 - PLAYMEN/PLAYBOY; BPatG 26 W (pat) 115/04 - EICHEN QUELLE/Eichbaum).
  • BPatG, 14.09.2023 - 28 W (pat) 8/22
    Eine mittelbare begriffliche Verwechslungsgefahr kann gegeben sein, wenn trotz der erkannten begrifflichen Unterschiede wegen einer Ähnlichkeit des Sinngehalts und einer entsprechenden Markenbildung auf eine Zusammengehörigkeit geschlossen werden kann (BGH Mitt. 1968, 196, 197 - Jägerfürst/Jägermeister; BPatGE 3, 86, 87 f. - KORNKATER/Korn-Katze; 22, 214 - BEERENHEXE/Waldhexe; 28, 57, 63 - PLAYMEN/PLAYBOY; BPatG 26 W (pat) 115/04 - EICHEN QUELLE/Eichbaum).
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